Wieso biologische Landwirtschaft?
Greg Colling: " Wenn ich etwas erkannt habe, ist es nicht nur wichtig sozial mit den Mitmenschen zu sein, sondern auch gerecht mit der Natur. Die Sicherheit und der Schutz der einzelnen Menschen im gesellschaftlichem System kann nur aufrecht erhalten bleiben, wenn wir die natürlichen Ressourcen so nutzen, dass alle Menschen langfristig genügend und gesunde Nahrung erhalten. Dies wird nur durch biologische Landwirtschaft möglich sein, da Rohstoffe knapp werden und negative Umweltveränderungen zunehmen."
BIO-LANDWIRTSCHAFT
Die biologische Landwirtschaft ist Synonym eines nachhaltigen Landbewirtschaftungssystems, wo der Respekt der Umwelt und die artgerechte Tierhaltung im Vordergrund stehen. Grundsätze dieser Wirtschaftsweise sind ein Verbot des Einsatzes von chemisch-synthetischen Produkten (Dünger, Pflanzenschutzmittel). Die Wiederverwertung der organischen Substanz, die Fruchtfolge sowie die biologische Schädlingsbekämpfung sind in der biologischen Landwirtschaft eine Selbstverständlichkeit. Die Tiere werden extensiv und artgerecht gehalten und erhalten weitgehend selbsterzeugtes Biofutter. Außerdem werden vorrangig Naturheilverfahren bei erkrankten Tieren eingesetzt. Bei der Verarbeitung sind synthetische Zusatzstoffe wie Geschmacks-, Farb- und Konservierungsstoffe nicht erlaubt. Das Bestrahlen von Nahrungsmitteln mit ionisierenden Strahlen zur Entkeimung und Verlängerung der Haltbarkeit sowie der Einsatz von gentechnisch modifizierten Organismen sind ebenfalls verboten. Entlang der gesamten Prozesskette, vom Acker bis zur Ladentheke, werden die Bio-Produkte nach einem von der europäischen Verordnung zur biologischen Landwirtschaft festgelegten Kontrollsystem unter die Lupe genommen. Mindestens einmal jährlich werden Wirtschaftsbeteiligte (Produzent, Verarbeiter, Händler, Importeur) von einer vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes zugelassenen privaten Kontrollstelle, kontrolliert. Bei bestandener Prüfung wird dem Betrieb oder dem Unternehmen ein Zertifizierungsbescheid ausgestellt. Falls Beteiligte die Anforderungen nicht erfüllen, kann ihnen, je nach Schwere des Falles, das Bio-Zertifikat entzogen und das Recht aberkannt werden, ihre Erzeugnisse als "biologisch" zu vermarkten. Die synonyme Verwendung der Begriffe "biologisch" bzw. "ökologisch", sowie ihrer gängigen Abkürzungen wie "bio" oder "öko" ist nur für landwirtschaftliche Produkte, die nach den Vorgaben der europäischen Verordnung zur biologischen Landwirtschaft erzeugt und verarbeitet wurden, erlaubt. Enthält der Handelsname des Produktes einer dieser Begriffe, so stammen mindestens 95% der landwirtschaftlich erzeugten Zutaten aus biologischer Landwirtschaft. Andernfalls darf der Hinweis auf den "bio"-Ursprung nur im Zutatenverzeichnis erscheinen. Die verbindliche Angabe der Kennnummer der Kontrollstelle auf der Verpackung gibt dem Konsumenten schließlich die Garantie dafür, dass er auch wirklich ein Bio-Produkt in den Händen hält. Diese Angabe nimmt folgende Form an: für Luxemburg: LU-BIO-xxfür Deutschland: DE-xxx-Öko-Kontrollstelle. Die Verwendung des EU-Logos auf den Etiketten, sowie die Angabe der geographischen Herkunft (Name des Herkunftslandes oder "EU-Landwirtschaft" / "Nicht-EU-Landwirtschaft") der Zutaten des Produktes, sind seid dem 1. Juli 2010 obligatorisch.